Laut der deutschen Fruchtsaftverordnung muss Birnensaft, Birnen-Fruchtsaft oder Birnen Fruchtsaft aus 100% Früchten bzw. 100% Fruchtsaftkonzentrat bestehen. Fruchtsäften dürfen keine fremden Zusätze, insbesondere Konservierungsstoffe, Zucker oder Farbstoffe zugefügt werden.

Als Getränk bietet sich eine eisgekühlte Birnenschorle an. Der Birnensaft findet in verschiedenen Cocktails Verwendung. Der Saft findet auch in der Geleeherstellung (z.B. Birnengelee), Eis- bzw. Sorbetherstellung (z.B. Birnensorbet) Verwendung.

Quelle: www.rezeptewiki.org

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